Der Elternbeirat

Die Bedeutung und die Aufgaben des Elternbeirats sind im BayEUG Art.65 geregelt.

Art. 65
Bedeutung und Aufgaben
(1) 1Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.2Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.3Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,
1.
das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
2.
das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
3.
den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
4.
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
5.
durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
6.
bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen,
7.
sich im Rahmen der Abstimmung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 zu äußern,
8.
im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte wahrzunehmen,
9.
im Verfahren, das zum Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte wahrzunehmen,
10.
bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
11.
bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
12.
bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 mitzuwirken.
13.
das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule herzustellen.

Die Mitglieder des Elternbeirats engagieren sich über ihr Amt hinaus auf vielfältige Art und Weise und unterstützen sowohl personell als auch finanziell die Arbeit an der GS Insel.

Verkauf von Plätzchen auf dem Lindauer Weihnachtsmarkt
Verkauf von Kaffee und Kuchen bei den Psychotherapiewochen
Elterncafe bei der Schuleinschreibung und am 1.Schultag
Nikolaus-Aktion
Begleitung bei Wandertagen, Unterrichtsgängen und Schlittschuhlauf
Versorgung mit heißem Tee nach dem Schlittschuhlauf
Bereitstellung eines großen Adventskranzes für die Aula
Finanzierung des gemeinsamen Frühstücks
personelle und finanzielle Unterstützung bei Projekten und Aufführungen

Elternbeirat im Schuljahr 2022/23:

Elena Becker

Stefania Greco

Anja Köhler

Katrin Rellstab

Fatma Sinkil

Stellvertreterin:

Elahe Mohammadi

Ämterverteilung im Schuljahr 2022/23:

1. Vorsitzende:                       Fatma Sinkil

2. Vorsitzende:                       Anja Köhler

Kassierin:                                Elahe Mohammadi

Schriftführerin:                       Katrin Rellstab